Für Arbeitgeber:innen: Stellenanzeigen für Krankenanstalten und Ordinationen
Erreichen Sie erfahrene Fachärzt:innen in Pension.
Das bietet Ihnen das Portal
Erfahrene Fachärzt:innen
Profile von Ärzt:innen in Pension, die gezielt Tätigkeiten in Anstellung, Vertretung, Konsiliardienst oder Dienst suchen.
Passgenaue Treffer
Abgleich nach Fachgebiet, Umkreis, Wochenstunden, Wochenenden, Diensten und Einsatzform. Sie werden per E-Mail benachrichtigt.
Kontakt nach Freigabe
Sie sehen zunächst ein anonymes Profil. Name und Kontakt erscheinen, wenn die Ärzt:in freigibt.
In vier Schritten zur Anzeige
Vom Konto bis zu passenden Profilen.
- Schritt 1
Konto anlegen
Kostenlos, mit E-Mail-Bestätigung und in wenigen Minuten.
- Schritt 2
Stelle erfassen
Fachgebiet, Ort, Stunden, Wochenenden, Dienste. Anstellung und/oder Honorar, mit Mindestentgelt bzw. Stundensatz.
- Schritt 3
Laufzeit wählen und bestellen
Optional mit Premium-Platzierung. Zahlung per Rechnung, SEPA-Lastschrift oder Karte.
- Schritt 4
Passende Profile erhalten
Sie werden bei einem passenden Profil benachrichtigt. Der Kontakt folgt nach der Freigabe.
Preise
Alle Preise netto zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Der Mengenrabatt richtet sich nach der Zahl Ihrer gleichzeitig online stehenden Anzeigen, bereits laufende eingerechnet.
Mengenrabatt
Zusatzoption
Ihre Anzeige steht oben in der Stellenliste und ist hervorgehoben. Buchbar bei der Bestellung oder später für die Restlaufzeit.
Anzeige buchen
Wählen Sie Anzahl und Laufzeit. Der Preis wird sofort berechnet.
Ihre Buchung
- Anzeigen
- Premium-Platzierung
- Gesamt netto
- zzgl. 20 % Umsatzsteuer
- Gesamt brutto
Häufige Fragen für Arbeitgeber:innen
Was kostet eine Stellenanzeige?
249 € je Anzeige und Monat, netto zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Je mehr Anzeigen gleichzeitig online sind, desto günstiger wird jede einzelne.
Was ist die Premium-Platzierung?
Eine Zusatzoption für 79 € je Anzeige und Monat. Die Anzeige steht oben in der Stellenliste und ist hervorgehoben. Darauf gibt es keinen Rabatt. Buchbar bei der Bestellung oder später für die Restlaufzeit.
Was muss ich zur Vergütung angeben?
Das Entgelt ist Pflichtangabe. Bei einer Anstellung nennen Sie das Mindestentgelt als Bruttogehalt pro Monat (14-mal) und dessen Grundlage, etwa Kollektivvertrag oder Gehaltsschema. Sind Sie zur Überzahlung bereit, können Sie das ankreuzen. Beim Honorar geben Sie den Stundensatz an. Ohne diese Angaben lässt sich die Anzeige nicht bestellen. Hintergrund ist § 9 Gleichbehandlungsgesetz: Fehlt das Mindestentgelt im Inserat, droht eine Verwaltungsstrafe bis 360 €. Sobald eine Regelung nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 in Kraft tritt, passen wir die Angaben an.
Worauf muss ich bei Honorarkräften achten?
Ob eine Tätigkeit selbständig oder abhängig ist, richtet sich nach den tatsächlichen Umständen. Bei starker Eingliederung in Ihre Abläufe kann ein echtes Dienstverhältnis vorliegen, mit Folgen für Lohnabgaben und Sozialversicherung. Im Zweifel klären Sie das vorab mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger.
Fällt bei Einstellung eine Provision an?
Nein. Sie zahlen ausschließlich die Anzeigenlaufzeit. Es gibt keine Erfolgsprovision.
Wie erfahre ich von passenden Ärzt:innen?
Sobald ein Profil zu Ihrer Anzeige passt, benachrichtigt Sie das Portal per E-Mail. Sie sehen Fachgebiet, Wochenstunden und ungefähre Entfernung. Name und Kontakt erscheinen nach der Freigabe durch die Ärzt:in.
Werden Qualifikation und Ärzteliste-Eintragung vom Portal geprüft?
Nein. Die Prüfung der Eintragung in die Ärzteliste und weiterer Nachweise ist Teil Ihres Bewerbungsprozesses. Lassen Sie sich die Unterlagen vor Vertragsschluss wie üblich vorlegen.
Kann ich eine Anzeige verlängern?
Ja. Über „Verlängern“ in Ihrer Stellenliste können Sie eine Anzeige jederzeit verlängern.