KIAb 1. Jänner 2027 entfällt für Personen ab dem Regelpensionsalter, die weiterarbeiten, der Pensionsversicherungsbeitrag. Dazu kommt ein Aktivitätsfreibetrag von bis zu 1.250 € im Monat. Das gilt für Angestellte und nach dem Gesetzespaket auch für Selbständige.
Was ist beschlossen?
Das Gesetzespaket „Arbeiten im Alter“ wurde am 23. September 2026 im Nationalrat beschlossen. Der Bundesrat hat im Oktober 2026 keinen Einspruch erhoben. Es gilt ab 1. Jänner 2027. Kernpunkte sind der Entfall des Pensionsversicherungsbeitrags und der Aktivitätsfreibetrag nach § 105a EStG von bis zu 1.250 € im Monat. Prüfen Sie vor Ihrer Entscheidung den Stand der Kundmachung, denn Details können sich noch in Erlässen und Durchführungsregeln konkretisieren.
Wer profitiert?
Begünstigt sind Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und weiterarbeiten, egal ob sie ihre Alterspension schon beziehen oder aufschieben. Das betrifft angestellte Ärzt:innen in Krankenanstalten, Reha-Zentren und Ordinationen ebenso wie Honorarärzt:innen und Wahlärzt:innen. Das Regelpensionsalter liegt bei Männern bei 65 Jahren. Bei Frauen steigt es je nach Geburtsjahr stufenweise von 60 auf 65 Jahre.
Ein Rechenbeispiel
Annahmen: 2.800 € Pension pro Monat (14-mal), acht Wochenstunden, Steuerjahr 2027. Bei einer Anstellung mit 2.700 € brutto pro Monat bleiben nach dem Rechner rund 29.889 € Netto-Zuverdienst pro Jahr. Nach bisheriger Rechtslage wären es 21.921 €. Bei einem Honorar von 110 € pro Stunde sind es 32.873 € mit Aktivpension. Die Zahlen sind Orientierungswerte und hängen von Pension, Einkünften und Familienstand ab.
Mit Ihren Werten im Aktivpension-Rechner nachrechnen
Was Sie vorab klären sollten
- Regelpensionsalter: Es richtet sich nach Geschlecht und Geburtsjahr. Der Freibetrag gilt ab dem Monat nach Erreichen.
- Versicherungszeiten: Für die Alterspension sind Mindestversicherungsmonate nötig, bei Männern 480.
- Arbeitgeber: Die Lohnverrechnung setzt Beitragsentfall und Freibetrag um. Sprechen Sie das im Gespräch an.
- Wohlfahrtsfonds: Die Altersversorgung der Ärztekammer ist ein eigenes System mit eigenen Regeln.
Fazit
Die Aktivpension macht Arbeiten neben der Pension finanziell attraktiver, bei Anstellung und bei Honorar. Welche Form besser passt, zeigt ein Vergleich im Rechner.
Häufige Fragen
Gilt die Aktivpension auch für Wahlärzt:innen?
Nach dem Gesetzespaket ja, auch Selbständige sind einbezogen. Wie Gewinn, Gewinnfreibetrag und Beiträge nach dem FSVG zusammenspielen, lassen Sie am besten steuerlich prüfen.
Wird die Aktivpension von meiner Pension abgezogen?
Nein. Sie betrifft Beiträge und Steuer auf das Einkommen aus der Tätigkeit, nicht die Höhe der Pension. Wie sich beides zusammen auf die Steuer auswirkt, zeigt der Rechner.
Gilt sie auch für Teilzeit und befristete Verträge?
Entscheidend ist, dass Sie das Regelpensionsalter erreicht haben und arbeiten, nicht der Umfang.
Quellen
- KPMG: Gesetzespaket zur Förderung des Arbeitens im Alter
- WKO: Arbeiten im Alter, Aktivitätsfreibetrag
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus: Arbeiten im Alter
- Forum Media: Aktivpension ab 2027
Dieser Beitrag gibt Orientierung und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 15. Oktober 2026.
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